Wenn eine immer wieder auftretende oder ständige Fehlstellung eines oder beider Augen vorliegt, spricht man von Schielen (Strabismus). Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung, ein Auge weicht von der Blickrichtung des anderen ab.
Schielen ist nicht nur ein Schönheitsfehler, sondern kann ohne Behandlung zu schweren Sehbehinderungen führen.
Schielt ein Auge, können die verschiedenen Bilder im Gehirn nicht zur Deckung gebracht werden. Es entstehen Doppelbilder. Das kindliche Gehirn kann sich anpassen und unterdrückt den Seheindruck des schielenden Auges. Somit nimmt das schielende Auge am Sehen nicht mehr aktiv teil, die kindliche Sehentwicklung ist gestört - es entsteht eine Sehschwäche (Amblyopie).
Eine Amblyopie ist eine Sehschwäche eines organisch gesunden Auges.
Wird eine Amblyopie im Kindesalter nicht rechtzeitig erkannt und behandelt, bleibt sie ein Leben lang bestehen. Eine Therapie im Erwachsenenalter ist nicht möglich.
Eine Amblyopie kann auch dann entstehen, wenn die Brechkraft beider Augen sehr unterschiedlich ist. Auch in diesen Fällen kann das Gehirn den Seheindruck eines Auges nicht verarbeiten. Eine Brillenversorgung ist dann zwingend erforderlich.
Es gilt: Je früher ein Schielen oder eine Amblyopie erkannt wird, desto wirkungsvoller und erfolgreicher verläuft die Behandlung!
Liegt eine Fehlsichtigkeit vor, wird eine Brille verordnet. Liegt auch mit Brille eine Sehschwäche vor, ist z.B. eine Therapieoption eine „Zuklebebehandlung“ (Okklusionstherapie). Dabei wird das bessere (nicht-schielende) Auge mit einem speziellen Augenpflaster lichtdicht abgeklebt, damit das schlechtere (schielende) Auge trainiert wird.
Bei einem Verdacht auf Schielen, bei familiären Vorbelastungen oder einem auffälligen Sehtest beim Kinderarzt, vereinbaren Sie bitte so früh wie möglich einen Termin in meiner orthoptischen Praxis.
Ein Knoten im Gehirn?
Eine gute Sehschärfe allein ist keine Garantie für ein beschwerdefreies Sehen – wir brauchen auch eine intakte Verarbeitung der Seheindrücke im Gehirn. Unsere Augen liefern „nur“ elektrische Impulse – unser Gehirn macht daraus ein Bild. Es gibt verschiedene Areale, die für die Weiterverarbeitung visueller Reize verantwortlich sind. Und diese müssen alle gut miteinander vernetzt sein.
Was ist, wenn das nicht reibungslos funktioniert?
Häufig fällt der Sehtest gut aus, aber es ist „wie ein Knoten im Gehirn“:
Bisher wird dem Thema visuelle Wahrnehmung in den Augenarztpraxen kaum Beachtung geschenkt. Die Zahl der Kinder mit unspezifischen Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Schulproblemen steigt. Der rein augenärztliche Befund ergibt meist ein völlig normales Sehvermögen. Trotzdem beobachten Eltern bei ihren Kindern Auffälligkeiten im visuellen Verhalten. Eine umfassende Diagnostik mit standardisierten Testverfahren ist dann ratsam.
Ich biete Ihnen diese Diagnostik an. Dafür sind zwei separate Termine erforderlich:
Bitte planen Sie jeweils ca. eine Stunde Zeit ein.
Anschließend erfolgt eine Auswertung und Sie erhalten einen ausführlichen Befundbericht, den Sie für weitere Therapeuten oder z.B. als Vorlage in der Schule verwenden können.
Die Legasthenie ist eine umschriebene Lese-Rechtschreibstörung, die weder auf eine Seh- oder Hörstörung, noch auf eine allgemeine Intelligenzminderung oder auf unzureichende Förderung zurückgeführt werden kann (Definition der WHO). Charakteristisch ist eine deutliche Verlangsamung der Lesegeschwindigkeit, bzw. eine erheblich höhere Anzahl von Rechtschreibfehlern.
Unter Dyskalkulie (Rechenstörung) versteht man die Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, ebenfalls ursächlich ohne Seh- und Hörstörung, Intelligenzminderung oder unzureichenden Unterricht.
Die Diagnose einer Legasthenie oder Dyskalkulie sollte immer interdisziplinär gestellt werden. Testverfahren, die in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Lerntherapie verwandt werden, geben Aufschluss über das Ausmaß einer Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung.
Gleichzeitig sollte auch eine augenärztliche sowie orthoptische Untersuchung zur Funktion der Augen vorgenommen werden, damit Störungen der Bildaufnahme im Auge oder der Verarbeitung im Gehirn das Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens nicht erschweren und ggf. in einigen Fällen Symptome wie bei einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche hervorrufen.
Gern erhalten Sie bei mir eine umfassende orthoptische Untersuchung.
Die orthoptische Untersuchung ist ein wesentlicher Baustein in der Diagnosefindung einer Legasthenie oder Dyskalkulie. Der Ausgleich einer Fehlsichtigkeit und/oder Sehschwäche schafft erst die nötigen Voraussetzungen, um evtl. eine bessere Lese-Rechtschreib- und Rechenfähigkeit zu erlangen. Im Fall einer tatsächlich vorliegenden Legasthenie oder Dyskalkulie ist eine Brillenverordnung noch nicht die vollständige und endgültige Therapie. Erst durch eine fachgerechte Diagnosestellung von Kinder- und Jugendpsychiater/in und zertifizierten Lerntherapeut/innen wird eine Legasthenie oder Dyskalkulie bestätigt oder ausgeschlossen und therapeutische Empfehlungen gegeben.
Ungezieltes Therapieren in Unkenntnis vieler Aspekte und auch des Gesundheitszustandes der Kinder kann zwar zunächst in einigen Fällen erfolgreich erscheinen, wird aber der Gesamtproblematik nicht gerecht. Aus diesem Grund ist die interdisziplinäre ärztliche und medizinisch-therapeutische Diagnostik und Behandlung wichtig, um den Entwicklungsprozess der betroffenen Kinder zu unterstützen.
Winkelfehlsichtigkeit?
In der Thematik der Lese-Rechtschreib-Schwäche/Rechenschwäche wird werbetechnisch oft Informationsmaterial an die Eltern herangetragen, das einen Erfolg bei der Behandlung der Legasthenie oder Dyskalkulie verspricht, wofür es aber wissenschaftlich keine Belege gibt. Dazu gehören z.B. die Prismenbehandlung bei Winkelfehlsichtigkeit mit der Mess- und Korrektionsmethodik nach Hans-Joachim Haase (MKH).
Sollten Sie Fragen zum Thema Winkelfehlsichtigkeit haben, dann vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Kind einen Termin.
Berufliche Ausbildung
Werdegang
Arbeit im Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD)
Auszeichnungen
An der Anmeldung ist Frau Schuster für Sie da.
Sie kümmert sich freundlich um Ihr Anliegen, hat für alle Sachen ein offenes Ohr und bereichert mit ihrer sympathischen und aufgeschlossenen Art die Praxis.
Erstuntersuchung | 85,00 €
Jährliche Kontrolluntersuchung groß | 60,00 €
Kontrolluntersuchung klein | 40,00 €
(ohne Refraktionsbestimmung)
Kontrolluntersuchung bei V.a. visuelle Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (CVI) | 250,00 €
Zuschlag Untersuchung Samstag | 15,00 €
Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr |
Samstag | 1 x im Monat ab 8 Uhr (mit Zuschlag) |
Sowie nach Vereinbarung.
Katja Bendzmierowski-Köhler
Orthoptistin, Heilpraktikerin auf dem Gebiet Orthoptik